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Anpacken statt anklagen

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5. November 2020 von Promotion Laufental

Am 29. November stimmen wir über die Eidgenössische Initiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» ab. Das Ziel der Initiative, also die weltweite Verbesserung der Menschenrechte und des Umweltschutzes, ist völlig unbestritten. Der von der Initiative vorgeschlagene Weg wird aber kontrovers diskutiert. Bundesrat, Parlament und alle Wirtschaftsdachverbände der Schweiz sind klar der Meinung, dass die Initiative auf die falschen Instrumente setzt. Diese führen zu hohen Kosten für kleine und grosse Schweizer Unternehmen und untergraben bewährte Ansätze zur Verbesserung von Menschrechten und Umweltschutz. Auch die Promotion Laufental vertritt in dieser Sache eine wirtschaftsfördernde Haltung.

Hohe Risiken durch ausländische Klagen
Es ist völlig unbestritten, dass Unternehmen für eigenes Fehlverhalten geradestehen sollen, im In- und Ausland. Das tun sie auch bereits. Zudem lassen sich die wenigen schwarzen Schafe immer besser gezielt ahnden, durch öffentlichen Druck und durch bestehende Instrumente, wie etwa den nationalen Kontaktpunkt beim SECO (eine Schlichtungsstelle für OECD-Leitsätze). Die Initiative verlangt aber etwas Anderes. Sie fordert, dass künftig sämtliche Schweizer Firmen für das Verhalten von Tochterfirmen und Geschäftspartnern auf Schadenersatz verklagt werden können. Kläger müssen die Schuld der Schweizer Firma nicht beweisen, sondern bloss das Fehlverhalten der Drittfirma. Das Schweizer Unternehmen muss beweisen, dass es kein Verschulden trifft, sonst haftet es automatisch. Darin liegt beträchtliches Erpressungspotential. Klageanwälte oder missliebige Konkurrenten können Schweizer Firmen so auf Vorrat verklagen. Kein Land setzt seine Unternehmen einem solchen Risiko aus (siehe Textbox).

KMU sind ebenfalls betroffen
Die Initiative erfasst sämtliche Schweizer Unternehmen. Bei den Sorgfaltspflichten soll zwar auf die Bedürfnisse der KMU Rücksicht genommen werden. Diese Erleichterung für KMU gilt jedoch nicht im Bereich der Haftung. Dadurch können auch KMU vor Gericht gezogen werden und sind so den Klagerisiken gleichermassen ausgesetzt. Dazu kommen zusätzlich indirekte Folgen: Das Schweizer KMU ist nämlich oft ein Lieferant für ein Grossunternehmen. Diese müssen wegen der Initiative ihre eigene Lieferkette vertraglich dazu verpflichten, die ganzen Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Mit anderen Worten, die Grossunternehmen müssen die ganze Bürokratie zwangsweise auch an ihre kleineren Zulieferer weitergeben.

Zusammenarbeit ist besser als Konfrontation
Schweizer Firmen tragen mit Arbeitsplätzen, Investitionen und Know-how massgeblich zur Verbesserung der Lebensbedingungen und der Regulierung im Ausland bei. Deshalb geniessen sie überall auf der Welt einen exzellenten Ruf. Gerade die junge Generation in Entwicklungs- und Schwellenländern schätzt Schweizer Arbeitgeber, weil sie Aufstiegschancen und Arbeitssicherheit bieten und Korruption nicht dulden. Die extreme Haftung der Initiative zwingt Schweizer Unternehmen dazu, ihr Engagement in armen Ländern einzuschränken. Statt gemeinsam mit NGOs und Behörden nachhaltige Lösungen zu schaffen, werden Firmen künftig Anwälte einschalten müssen und auf Risikominimierung setzen. Erfahrungen aus Frankreich bestätigen diese Befürchtung. Die Initiative schadet denen am meisten, die sie zu schützen vorgibt. Um die Verantwortung gegenüber Mensch und Umwelt zu stärken, brauchen wir partnerschaftliche und international abgestimmte Lösungen. Das Parlament hat deshalb einen wirksamen Gegenvorschlag erarbeitet (siehe Textbox). Dieser verpflichtet Unternehmen zu mehr Verantwortung, stärkt die Transparenz und unterstützt internationale Partnerschaften für nachhaltigen Wohlstand. Damit dieser Gegenvorschlag in Kraft tritt, braucht es ein Nein zur Initiative.

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